Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen die Möglichkeiten einer Entgeltoptimierung an! Freuen Sie sich auf mehr Nettoentgelt und höhere Lebensqualität durch geringere Lebenshaltungskosten!
Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer stöhnen gleichermaßen unter der laufend steigenden Abgaben- und Steuerlast.
Bei einem Bruttoentgelt von 3.000 € betragen die Gesamtkosten des Arbeitgebers 3.637 €, von dem beim Mitarbeiter mit Steuerklasse I aber lediglich ein Nettoentgelt 1.887 € ankommt.
Eine Steuerreform, die hier Entlastung schaffen könnte, ist nicht in Sicht.
In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten und explodierender Mieten reicht vielen Mitarbeitern das Einkommen nicht für einen angemessenen Lebensstandard. Die Möglichkeiten der Entgeltoptimierung schaffen hier eine erhebliche Entlastung und Verbesserung der täglichen Lebenssituation. Ob Angestellter, Arbeiter, Mini-Jobber oder Halbtagskraft – die Entgeltoptimierung bietet für alle Arbeitnehmer erhebliche Vorteile.Das deutsche Einkommenssteuergesetz bietet jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltgestaltung eine Vielzahl von Möglichkeiten die Abgabenlast und „Mehr Netto vom Brutto“ zu erzielen.
Der Grundgedanke dieses Weges liegt darin, die vom Gesetzgeber zugelassenen Steuer- und Sozialversicherungs-Vergünstigungen zu nutzen, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. Auf gut Deutsch: Konsumausgaben zur täglichen Lebenshaltung, die Sie sowieso haben, werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aus dem Brutto bezahlt.
Bei der Entgeltoptimierung tauschen Sie einen Teil Ihres steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns gegen steuer- und sozialversicherungsfreien Bruttolohn und müssen nicht mehr auf Ihr gesamtes Bruttoeinkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Durchschnitt kann Ihr Arbeitgeber somit ca. zehn Prozent Ihres bestehenden Bruttogehaltes Brutto für Netto an Sie ausbezahlen. Sehr bekannt für diese Methode ist der weit verbreitete Nachtlohn. Hier bekommen Arbeitnehmer mehr Netto ausbezahlt weil der Nachtlohn nicht der Steuer und Sozialversicherung unterliegt. Ähnlich funktionieren auch alle anderen steuerfreien Entgeltarten ohne dass Sie dafür Nachtarbeit leisten müssen.
Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sich das frei verfügbare Nettoeinkommen bei gleichbleibenden Arbeitsbedingungen spürbar erhöht und sich Ihre finanzielle Lebenssituation verbessert.
Im Einkommensteuergesetz (EStG) und den entsprechenden Richtlinien hat der Gesetzgeber bereits seit vielen Jahren festgelegt, dass der Arbeitgeber steuerfreies bzw. nur pauschal besteuertes Arbeitseinkommen bezahlen kann (u.a. §§ 3, 8, 22 und 40 EStG). Mit dem § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 1. Januar 2007 wurde genau dieser Teil des Arbeitseinkommens von der Sozialversicherungspflicht befreit. Darunter fallen u.a. private Handy-Kosten, Internetpauschalen, Kindergartengebühren, Erholungsbeihilfen oder der Erhalt von Sachbezügen durch eine MasterCard® und Essensschecks. Insgesamt gibt es eine Vielzahl an (20) Möglichkeiten, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitseinkommen individuell steuersenkend und sozialversicherungsfrei gestalten können.
Hier sehen Sie an einem Beispiel wie hoch Ihre Netto Plus Möglichkeiten je Baustein sind.
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