Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber bis zu 3 x jährlich ein Geschenk aus persönlichem Anlass erhalten. Nicht nur die in Geld gezahlten Vergütungen sondern auch Sachzuwendungen gehören bekanntlich zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitseinkommen. Geschenke, die Arbeitnehmern als Sachzuwendung gewährt werden, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben Geschenke an Arbeitnehmer oder auch Aufmerksamkeiten sind bis zu 60 € pro Anlass abgaben- und steuerfrei und somit Brutto für Netto zu beziehen.
Als Anlässe zählen beispielsweise: Geburtstag, Namenstag, Kommunion/Konfirmation eines Kindes, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Firmenjubiläum, ein schwerer Krankheitsfall oder eine erfolgreich bestandene Prüfung etc.. Das Geschenk kann entweder in Form einer Warenübergabe oder auch über die Betragsladung auf eine MasterCard® erfolgen.
Damit der Baustein vom Finanzamt und der Sozialversicherungsprüfung anerkannt wird, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sachzuwendung überreichen. Den persönlichen Anlass und Zuwendungsgrund hinterlegen wir je Arbeitnehmer in der digitalen Personalakte, auf die Sie als Arbeitgeber jederzeit Zugriff haben.
Ihre Mitarbeiter werden diesen Baustein schätzen.
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