Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber die Möglichkeit und den Zugang zu einem E-Bike Leasing bekommen. Im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass entschieden, dass das so genannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen oder auch beides. Für den Arbeitnehmer deutet dies, dass der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des E-Bikes durch den Arbeitgeber entsteht, mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises des E-Bikes über die monatliche Entgeltabrechnung versteuert werden muss.
Hierdurch bekommt zwar der Arbeitnehmer im Durchschnitt ca. 55 € weniger Netto, hat aber hierfür ein E-Bike im Wert von ca. 3.000 €. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden. Der Mitarbeiter erhält sein individuelles E-Bike als Entgeltbaustein über das betriebliche Entgeltmanagement und die 1 %-Regel bis zu 40 Prozent günstiger, je nach Gehalt und Steuerklasse.
Der Weg zum E-Bike ist dabei sehr einfach: Der Arbeitnehmer geht zu einem Vertragshändler, sucht sich sein individuelles E-Bike aus und bestellt dieses. Sobald das E-Bike vom Arbeitnehmer beim Händler abgeholt worden ist, muss der Vorgang in seiner Entgeltabrechnung gebucht werden.
Gerne beantworten wir alle Fragen von Ihnen hierzu bis die Lohnart eingerichtet ist, natürlich ohne Extra-Gebühren. Der Arbeitgeber schließt mit einem ausgewählten e-Bike Leasing Anbieter eine Kooperationsvereinbarung ab, der Arbeitnehmer sucht sich sein Wunsch E-Bike bei einem teilnehmenden Fachhandelspartner aus. Die monatliche Leasingrate wird dem Mitarbeiter vom Gehalt einbehalten (sog. Gehaltsumwandlung).
Ihre Mitarbeiter werden diesen Baustein schätzen.
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