Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern die privaten Handykosten erstatten. Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter haben, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Rechnungszahlung übernehmen. Der Zuschuss erfolgt in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Damit telefonieren Sie für etwa die Hälfte, denn der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei und Sie bekommen dadurch einfach einen höheren Nettoauszahlungsbetrag. Ansonsten bleibt bei Ihnen alles so wie bisher. Der laufende Handyvertrag verbleibt bei Ihnen als Vertragspartner des Providers bestehen und Sie als Arbeitnehmer bezahlen wie gewohnt weiterhin Ihre Handykosten. Ganz einfach und ohne neuen Vertrag.
Wir übernehmen dies jährlich wiederkehrend und legen die Dokumente in der digitalen Personalakte je Arbeitnehmer ab, auf die Sie als Arbeitgeber jederzeit Zugriff haben. Ihre Mitarbeiter werden diesen Entgeltbaustein sehr schätzen, denn fast jeder Arbeitnehmer besitzt heutzutage ein privates Handy. Als Arbeitgeber erhalten Sie jährlich von uns eine Liste über die dann zukünftig gültigen privaten Handyrechnungsbeträge Ihrer Mitarbeiter und wir kümmern uns um die Buchung in Ihrer Entgeltabrechnung. Ganz einfach und mit dem geringsten extra Verwaltungsaufwand für Sie.
Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. Wir freuen uns auf Sie.
* Im Frühjahr 2020 wird eine Rechtsänderung zur steuerrechtlichen Nutzungsvorgabe der Werbeflächenvermietung erwartet.
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