Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine Sachzuwendung in Höhe von bis zu 10.000 € p.a. erhalten. Als Arbeitgeber können Sie so jährlich bis zu 10.000 € netto an Arbeitnehmer aber auch an Kunden und Geschäftspartner auszahlen, die nur pauschal mit 30 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden müssen. Voraussetzung für diesen Sachbezug ist, dass dem Mitarbeiter kein Bargeld gewährt werden darf. Um diese gesetzliche Forderung zu erfüllen bietet sich die Zahlung über unsere I.B.E. PRIMECARD Sachbezugskarte an. Die I.B.E. PRIMECARD ermöglicht es in Deutschland vor Ort bei über 500.000 Akzeptanzstellen bargeldlos zu bezahlen – beim Einkaufen, Essen gehen, Online-Shopping, Tanken und an jeder Supermarktkasse. Das Guthaben kann ihr Mitarbeiter überall in Deutschland dort ausgeben, wo eine MasterCard® akzeptiert wird. Die Sachzuwendungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und der Wert der einzelnen Zuwendung je Arbeitnehmer darf den Betrag von je 10.000 € jährlich nicht übersteigen.
Auf Wunsch können Sie eine unternehmensspezifische Scheckkarte mit vollflächiger Gestaltung in Ihrem Unternehmensdesign und edler Silber Hochprägung bestellen. Dies erhöht Ihre positive Außendarstellung und das Unternehmensimage. Die Mitarbeiter werden tagtäglich beim Bezahlen mit der Unternehmensscheckkarte an die damit verbundene Sozialkompetenz ihres Arbeitgebers erinnert. Als Arbeitgeber erhalten Sie monatlich eine Sammelrechnung von uns und wir erledigen die elektronische Verteilung der Kartenguthaben. Ganz einfach mit keinem extra Verwaltungsaufwand für Sie.
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