Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte Internetpauschale erhalten. Gerhard Schröder sagte schon: „Die Nutzung neuer Medien muss auch für den privaten Gebrauch bezahlbar sein“. Schröders Zugang zu neuen Medien wurde die Internetpauschale. Als Arbeitnehmer haben Sie privat einen Internetzugang zuhause, mobil auf Ihrem Smartphone oder gehen ab und an ins Internetkaffee und können dadurch die neuen Medien nutzen? Dann können Sie einen steuerreduzierten und sozialversicherungsfreien Barzuschuss des Arbeitgebers für Ihre private Internetnutzung erhalten!
Es geht um rein privat verursachte Kosten, eine betriebliche Nutzung ist nicht notwendig. Ohne Nachweis von Belegen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber aus steuerrechtlichen Vereinfachungsgründen einen von Ihnen als Arbeitnehmer erklärten Betrag überweisen, wenn dieser 50 € im Monat nicht übersteigt. Dieser Pauschalbetrag beinhaltet nicht nur die Anschluss- und Nutzungskosten, sondern auch die Hard- und Softwareanschaffung. Die Auszahlung des Betrages erfolgt monatlich über die Entgeltabrechnung
Gerne beantworten wir alle Fragen von Ihnen hierzu bis die Lohnart eingerichtet ist, natürlich ohne Extra-Gebühren. Damit der Baustein vom Finanzamt und der Sozialversicherungsprüfung anerkannt wird, ist eine eindeutige schriftliche Bestätigung vom Arbeitnehmer notwendig, dass dieser Kosten für eine Internetnutzung hat. Diese Arbeitnehmerbestätigung holen wir jährlich wiederkehrend ein und hinterlegen diese je Arbeitnehmer in der digitalen Personalakte, auf die Sie als Arbeitgeber jederzeit Zugriff haben.
Ihre Mitarbeiter werden diesen Baustein schätzen.
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