Ihr Experte für betriebliches Entgeltmanagement
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss für die Mittagspause erhalten, falls keine eigene Betriebskantine vorhanden ist. Konrad Adenauer sagte schon: „Eine warme Mahlzeit für alle Beschäftigten“. Aus Adenauers warmer Mahlzeit wurden Einkaufsgutscheine. Daher sind die Einkaufsgutscheine eine gute Alternative zur eigenen Kantine. Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit einen Scheck pro Arbeitstag oder pauschal 15 Stück bei Vollzeitkräften für einen Monat zu erhalten.
Ein Gutschein hat aktuell in 2020 einen Wert von je 6,50 € somit 97,50 € im Monat für die tägliche Verpflegung. Arbeitgeber können somit Ihren Arbeitnehmern steuergünstig ein Mittagsessen zur Verfügung stellen. Die Einkaufsgutscheine können in über 30.000 Restaurants, Lebensmittelhändlern oder Lieferservices eingelöst werden.
Alternativ zu den bisherigen Gutscheinen haben wir auch die Möglichkeit, diese Steuersubventionen für die Verpflegung über die neusten Bezahltechnologien anzubieten. Der Arbeitnehmer erhält den bis zu monatlich 97,50 € im Jahr 2020 möglichen Förderungsbetrag mit der Lohnabrechnung ausbezahlt und scannt über eine APP oder einen normalen Scanner seine Einkäufe für die Lebensmittel oder Restaurantbesuche ein, unabhängig davon bei welchen Geschäft oder Restaurant Ihr Mitarbeiter sich verpflegt. Die Software überwacht im Hintergrund ob es sich tatsächlich um Lebensmittel gemäß den steuerlichen Vorgaben handelt.
Gerne beantworten wir alle Fragen von Ihnen hierzu bis die Lohnart eingerichtet ist, natürlich ohne Extra-Gebühren. Wir übernehmen das Bestellen der gewünschten Menge an Gutscheinen für alle beteiligten Arbeitnehmer und Sie erhalten eine Sammelrechnung. Die Verteilung der Gutscheine erfolgt entweder direkt durch Sie an Ihre Arbeitnehmer, ggf. von uns für Ihre Abteilungen vorsortiert, oder wir übernehmen die Einzelversendung an Ihre Arbeitnehmer direkt zu deren Wohnsitz.
Damit der Baustein über die Technologie der App vom Finanzamt und der Sozialversicherungsprüfung anerkannt wird, werden die gescannten Rechnungen je Arbeitnehmer in der digitalen Personalakte hinterlegt, auf die Sie jederzeit Zugriff haben.
Ihre Mitarbeiter werden diesen Baustein schätzen.
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